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   BVerwG, 21.11.1960 - VI C 54.59   

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BVerwG, 21.11.1960 - VI C 54.59 (https://dejure.org/1960,701)
BVerwG, Entscheidung vom 21.11.1960 - VI C 54.59 (https://dejure.org/1960,701)
BVerwG, Entscheidung vom 21. November 1960 - VI C 54.59 (https://dejure.org/1960,701)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 20.05.1959 - VI C 188.56
    Auszug aus BVerwG, 21.11.1960 - VI C 54.59
    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hat das Berufungsgericht dabei entscheidend auf die Motive der Ernennungsbehörde abgestellt (BVerwGE 8, 296).

    Mit der dahingehenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAGE 5, 271 [BAG 01.04.1958 - 3 AZR 16/56]) hat sich der Senat bereits früher auseinandergesetzt (BVerwGE 8, 296); er hat auch in späteren Entscheidungen an dieser Rechtsprechung festgehalten.

    Daß dem Kläger im Widerspruch zu der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Rahmen der Entscheidung nach § 7 G 131 die von ihm niemals bekleidete Stellung eines Reichsbahnobersekretärs zugebilligt worden ist, steht im vorliegenden Rechtsstreit nicht zur Erörterung; es sei jedoch auf das Urteil des Senats vom 20. Mai 1959 (BVerwGE 8, 296 [302 ff.]) hingewiesen.

  • BVerwG, 08.04.1960 - VI C 159.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 21.11.1960 - VI C 54.59
    Er hat in seinerEntscheidung vom 8. April 1960 - BVerwG VI C 159.58 -, mit der er das im angefochtenen Urteil zitierte Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 28. Mai 1958 - OS I 166/56 - bestätigt hat, ausgesprochen, daß die Berufungsschrift einer Behörde den Erfordernissen des § 103 Abs. 1 VGG genügt, wenn die Unterschrift durch einen handschriftlich unterzeichneten Vermerk beglaubigt ist (so auch Urteil des V. Senatsvom 24. Februar 1960 - BVerwG V C 158.58 -, DVBl. 1960 S. 284; vgl. fernerUrteil des erkennenden Senats vom 11. Mai 1960 - BVerwG VI C 185.58 - für die gleichlautende Vorschrift des § 83 Abs. 1 MRVO Nr. 165).

    Weder steht der im politischen Bereinigungsverfahren ergangene Säuberungsbescheid vom 18. November 1948 als solcher einer Entscheidung nach § 7 G 131 entgegen (vgl.Urteil des erkennenden Senats vom 8. April 1960 - BVerwG VI C 159.58 - mit weiteren nachweisen) noch war die Beklagte durch die in jenem Säuberungsbescheid ausgesprochene, inzwischen überholte Zurückstufung des Klägers zum Reichsbahnobersekretär durch § 8 G 131 daran gehindert, eine Entscheidung nach § 7 a.a.O. zu treffen (vgl. BVerwGE 2, 10 [16]).

  • BVerwG, 03.12.1954 - II C 114.53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 21.11.1960 - VI C 54.59
    Weder steht der im politischen Bereinigungsverfahren ergangene Säuberungsbescheid vom 18. November 1948 als solcher einer Entscheidung nach § 7 G 131 entgegen (vgl.Urteil des erkennenden Senats vom 8. April 1960 - BVerwG VI C 159.58 - mit weiteren nachweisen) noch war die Beklagte durch die in jenem Säuberungsbescheid ausgesprochene, inzwischen überholte Zurückstufung des Klägers zum Reichsbahnobersekretär durch § 8 G 131 daran gehindert, eine Entscheidung nach § 7 a.a.O. zu treffen (vgl. BVerwGE 2, 10 [16]).
  • BVerwG, 27.01.1956 - II C 40.54

    Feststellung, dass tatsächlich eine enge Verbindung zum Nationalsozialismus

    Auszug aus BVerwG, 21.11.1960 - VI C 54.59
    Diese Vermutung muß der Kläger infolge der hier Platz greifenden Umkehrung der Beweislast gegen sich gelten lassen, da er sie nicht zu widerlegen vermocht hat (BVerwGE 3, 110 [115] und ständige Rechtsprechung).
  • BVerwG, 15.06.1959 - Gr. Sen. 1.58

    Beglaubigung der Unterschrift einer Revisionsschrift und einer

    Auszug aus BVerwG, 21.11.1960 - VI C 54.59
    Der Große Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat im Beschluß vom 15. Juni 1959 (BVerwGE 10, 1 [BVerwG 15.06.1959 - GrSen - 1/58]) für die die Form der Revision regelnde Vorschrift des § 57 Abs. 1 Satz 1 BVerwGG entschieden, daß die Revisionsschrift und die Revisionsbegründungsschrift einer Behörde den Erfordernissen des § 57 BVerwGG genügen, wenn die Unterschrift nur durch einen handschriftlich unterzeichneten Vermerk beglaubigt ist.
  • BVerwG, 20.05.1959 - VI C 215.56

    Fortwirkung von politischen Beweggründen einer früheren beamtenrechtlichen

    Auszug aus BVerwG, 21.11.1960 - VI C 54.59
    Auch insofern steht das Urteil in Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 8, 305 mit Hinweisen).
  • BVerwG, 23.04.1959 - VI C 201.57

    Beförderung eines Beamten - Verletzung der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht

    Auszug aus BVerwG, 21.11.1960 - VI C 54.59
    Nach der Rechtsprechung das erkennenden Senats geht es nicht an, bei der Nachzeichnung der mutmaßlichen Laufbahn die für die Ernennungen oder Beförderungen notwendigen beamtenrechtlichen Voraussetzungen, die tatsächlich bis zum 8. Mai 1945 nicht erfüllt waren, im Wege der Fiktion zu ersetzen(Urteile vom 23. April 1959 - BVerwG VI C 201.57 - undvom 6. Juli 1960 - BVerwG VI C 116.159 -).
  • BVerwG, 28.06.1960 - VI C 120.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 21.11.1960 - VI C 54.59
    Daß der Verwaltungsgerichtshof auf Grund des Inhalts der Personalakten sowie unter Berücksichtigung der erwähnten Umstände in freier Beweiswürdigung die Überzeugung gewonnen hat, die Beförderung des Klägers zum Reichsbahninspektor habe auf überwiegend politischen Beweggründen der Ernennungsbehörde beruht, widerspricht nicht diesen allgemeinen Grundsätzen der Beweiswürdigung; insbesondere muß das Gericht sich nicht mit jedem einzelnen erheblichen Vorbringen der Beteiligten oder mit jedem einzelnen Beweismittel auseinandersetzen, sofern sich nur - wie hier - ergibt, daß eine sachentsprechende Beurteilung überhaupt stattgefunden hat (vgl. u.a.Urteile des erkennenden Senats vom 6. Mai 1958 - BVerwG VI C 305.56 - undvom 28. Juni 1960 - BVerwG VI C 120.58 -).
  • BAG, 01.04.1958 - 3 AZR 16/56

    Anstellung eines Arbeitnehmers - Subjektive Vorstellungen - Verbindung zum

    Auszug aus BVerwG, 21.11.1960 - VI C 54.59
    Mit der dahingehenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAGE 5, 271 [BAG 01.04.1958 - 3 AZR 16/56]) hat sich der Senat bereits früher auseinandergesetzt (BVerwGE 8, 296); er hat auch in späteren Entscheidungen an dieser Rechtsprechung festgehalten.
  • BVerwG, 11.05.1960 - VI C 185.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 21.11.1960 - VI C 54.59
    Er hat in seinerEntscheidung vom 8. April 1960 - BVerwG VI C 159.58 -, mit der er das im angefochtenen Urteil zitierte Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 28. Mai 1958 - OS I 166/56 - bestätigt hat, ausgesprochen, daß die Berufungsschrift einer Behörde den Erfordernissen des § 103 Abs. 1 VGG genügt, wenn die Unterschrift durch einen handschriftlich unterzeichneten Vermerk beglaubigt ist (so auch Urteil des V. Senatsvom 24. Februar 1960 - BVerwG V C 158.58 -, DVBl. 1960 S. 284; vgl. fernerUrteil des erkennenden Senats vom 11. Mai 1960 - BVerwG VI C 185.58 - für die gleichlautende Vorschrift des § 83 Abs. 1 MRVO Nr. 165).
  • BVerwG, 19.10.1956 - II C 135.54

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 23.11.1959 - VI C 248.58

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 24.02.1960 - V C 158.58
  • BVerwG, 12.07.1961 - VI C 194.58

    Rechtsmittel

    Das Gericht muß sich nicht mit jedem einzelnen Vorbringen oder Beweismittel auseinandersetzen; es genügt, daß eine sachentsprechende Beurteilung überhaupt stattgefunden hat und sich die ablehnende Würdigung aus der Gesamtheit der Gründe ergibt (Urteile vom 6. Mai 1958. - BVerwG VI C 305.56 -, vom 28. Juni 1960 - BVerwG VI C 120.58 - undvom 21. November 1960 - BVerwG VI C 54.59 -).

    Entscheidend ist nach dem insoweit eindeutigen Wortlaut des § 7 G 131 allein, welche Motive tatsächlich für die Ernennung überwiegend maßgeblich waren, dagegen nicht, ob eine derartige Ernennung auch aus anderen sachgerechten Motiven hätte vorgenommen werden können (BVerwGE 8, 296;Urteil vom 21. November 1960 - BVerwG VI C 54.59 -).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 16. Dezember 1959 - BVerwG VI C 244-57 -= Buchholz a.a.O. Nr. 54 undvom 21. November 1960 - BVerwG VI C 54.59 -) kann die Frage, ob die Beförderung noch bis zum 8. Mai 1945 vorgenommen worden wäre, nur bei denjenigen Beamtenlaufbahnen mit einiger Sicherheit beantwortet werden, in denen kraft ausdrücklicher Vorschrift oder nach der Verwaltungsübung Beförderungen in aller Regel nach Ablauf einer bestimmten Zeit stattfanden, so daß jeder Beamte, der sich vorwurfsfrei führte, nach Ablauf der Wartezeit eine so gut wie sichere Aussicht auf Beförderung hatte.

  • BVerwG, 23.02.1962 - VI B 56.60

    Rechtsmittel

    Wenn es diese Aussagen im übrigen und auch die Aussage des Zeugen K... nicht angeführt und nicht gewürdigt hat - ersichtlich, weil es diese Aussagen nicht als wesentlich angesehen hat -, so ist dies um so weniger bedenklich, als das Gericht sich nicht mit jedem Beweismittel auseinandersetzen muß, sofern sich nur - wie dies hier der Fall ist - ergibt, daß eine sachentsprechende Beurteilung stattgefunden hat; vgl. u.a. Urteil des beschließenden Senatsvom 21. November 1960 - BVerwG VI C 54.59 -.
  • BVerwG, 10.05.1967 - II B 16.66

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache als Voraussetzung für eine Zulassung

    Bei dieser Sach- und Rechtslage erübrigt es sich., die nach Meinung des Klägers für die Gewährung von Vertrauensschutz angeführten Umstände ausdrücklich und im einzelnen als nicht durchgreifend in den Urteilsgründen anzuführen, zumal dadurch die höchstrichterliche Rechtsprechung längt geklärt ist, daß die Tatsachengerichte ihrer Begründungspflicht genügen, wenn sie anführen, welche - tatsächlichen und rechtlichen - Gründe für ihre Entscheidung maßgeblich gewesen sind (u.a. Bundesverwaltungsgericht, Urteile vom 25. Februar 1960 - BVerwG II C 322.57 - undvom 21. November 1960 - BVerwG VI C 54.59 - sowieBeschlüsse vom 25. Mai 1962 - BVerwG VI C 192.61 - undvom 5. Juli 1962 - BVerwG II CB 121.59 -).
  • BVerwG, 05.07.1962 - II CB 121.59

    Rechtsmittel

    - Durch die Rechtsprechung ist ferner schon geklärt, daß die Tatsachengerichte ihrer Begründungspflicht genügen, wenn sie anführen, welche - tatsächlichen und rechtlichen - Gründe für ihre Entscheidung maßgeblich sind, und eine etwaige Nachprüfung durch das Gericht der höheren Instanz ermöglichen (ebenso BVerwG, Urteile vom 25. Februar 1960 - BVerwG II C 322.57 - undvom 21. November 1960 - BVerwG VI C 54.59 -;Beschluß vom 9. November 1961 - BVerwG II B 48.60 -), und daß eine bloße Unvollständigkeit der Gründe nicht dem Fehlen der Gründe gleichgesetzt werden kann (BVerwG, Urteil vom 11. Juli 1958 - BVerwG VII C 98.57 -).
  • BVerwG, 08.12.1960 - II C 86.58

    Rechtsmittel

    Ein Gericht muß sich nicht mit jedem einzelnen erheblichen Vorbringen der Parteien ausdrücklich auseinandersetzen; es genügt, wenn - wie hier - eine sachentsprechende Beurteilung überhaupt stattgefunden hat (so auch BVerwG, Urteile vom 12. Mai 1960 - BVerwG II C 67.58 - undvom 21. November 1960 - BVerwG VI C 54.59 - BGH, Urteil vom 27. September 1951 - IV ZR 155/50 -, NJW 1952, 23).
  • BVerwG, 09.11.1961 - II B 48.60

    Voraussetzungen der Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde - Anspruch

    Die Tatsachengerichte sind nicht verpflichtet, sich mit jedem - wenn auch erheblichen - Vorbringen auseinanderzusetzen; sie genügen ihrer Begründungspflicht, wenn sie anführen, welche - tatsächlichen und rechtlichen - Gründe für ihre Entscheidung maßgeblich sind, und eine etwaige Nachprüfung durch die höhere Instanz ermöglichen (ebenso Bundesverwaltungsgericht, Urteile vom 25. Februar 1960 - BVerwG II C 322.57 - und vom 21. November 1960 - BVerwG VI C 54.59 -).
  • BVerwG, 25.09.1961 - IV C 3.61

    Zurückweisung einer offenbar unbegründeten Verfahrensrevision in

    Im übrigen ist das Gericht nicht verpflichtet, sich mit jedem einzelnen erheblichen Vorbringen und mit jedem einzelnen Beweismittel auseinanderzusetzen, sofern nur - wie hier - eine sachentsprechende Beurteilung überhaupt stattgefunden hat (BVerwG, Urteile vom 6. Mai 1958 - BVerwG VI C 305.56 -, vom 28. Juni 1960 - BVerwG VI C 120.58 - und vom 21. November 1960 - BVerwG VI C 54.59 -).
  • BVerwG, 12.07.1961 - VI C 155.59

    Rechtsmittel

    Das Gericht braucht aber in den Urteils gründen sich nicht mit jeder Behauptung und jedem Beweismittel der Parteien im einzelnen ausdrücklich auseinanderzusetzen (vgl. hierzu die Urteile vom 12. Mai 1960 - BVerwG II C 67.58 -, vom 21. November 1960 - BVerwG VI C 54.59 -, vom 8. Dezember 1960 - BVerwG II C 86.58 - und vom 9. Februar 1961 - BVerwG II C 169.59 - BGH, Urteil vom 27. September 1951, NJW 1952 S. 23); es braucht nur die Gründe anzugeben, die für seine Überzeugung leitend gewesen sind (vglo jetzt § 108 Abs. 1 Satz 2 VwGO).
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